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Lizenzverlängerung
Um eine FÜL Lizenz zu Verlängern benötigt man Fortbildung von min. 16 Übungseinheiten(UE).
Dies sind in der Regel zwei volle Lehrgangstage.
Damit diese zur Lizenzverlängerung gültig sind, dürfen die Fortbildungen nicht älter als zwei Jahre sein (zum Ablaufdatum der Lizenz bzw. des laufenden Jahres).
Ist eine Lizenz bereits abgelaufen, kann sie nur im direkten Folgejahr noch rückwirkend verlängert werden. Dazu sind aber Fortbildungen von 34 UE nachzuweisen. (ebenfalls nicht älter als zwei Jahre).
Danach verliert man die Lizenz und kann auch nur durch Wiederholung des Kurses und der Prüfung wiedererlangt werden.
Nachweise und Lizenz an die Geschäftstelle in München zur Frau Hepp schicken. Alte Lizenzen (Graue, Gefaltete) werden durch neue ersetzt. In diesem Fall bitte ein Foto mitschicken.
Lizenzerteilung:
Für die Lizenz sind praktische und theoretische Prüfung zu bestehen.
Zur Prüfung wird man nur zugelassen, wenn man alle Kurseinheiten anwesend war (Anwesenheitspflicht).
Wer die Praktische Prüfung besteht, Theoretisch nicht, der kann eine mündliche Nachprüfung absolvieren.
Wer Theoretisch besteht, aber praktisch nicht, kann die praktische Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
Wer beides nicht besteht, muss beides wiederholen, eine mündliche Nachprüfung für den theoretischen Teil ist dann nicht möglich.
Überschreibung einer Lizenz:
Sollte ein Trainer im Ausland bereits umfassende Trainertätigkeiten absolviert haben, kann man ausschließlich die FÜL C-Lizenz anerkannt bekommen.
Als Nachweis werden der Umfang (mindestens 120 UE) und ein inhaltlicher Nachweis (CV) der Trainerausbildung benötigt. Mit diesen Unterlagen kann eine Umschreibung oder Ausstellung einer C-Lizenz beim BBSV Sportdirektor beantragt werden.
Unterlagen an die Geschäftsstelle Regensburg an den Sportdirektor schicken.
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